Konsortium des Grauens

von Klaus Grill

18.5.`20

Moia, Clevershuttle, ViaVan und der Bundesverband für Taxen (und Mietwagen) haben sich zusammen getan und einen gemeinsamen Appell verfasst.
Zunächst werden "Abgrenzungskriterien" für verschiedene "Verkehrsformen" definiert, um so zu tun, als wären zum Beispiel die Sammeltaxis von Clevershuttle keine Taxis.
Dann heisst es dort es:

Pooling rechtssicher zulassen


Pooling muss im PBefG rechtssicher anerkannt werden. Poolingverkehre sollten sowohl privatwirtschaftlich als eigener Tatbestand als auch gemeinwirtschaftlich im Rahmen des ÖPNV erbracht werden können. Der gesetzliche Rahmen sollte insbesondere Poolingverkehre zulassen und als wichtigen Baustein der Verkehrswende anerkennen, die nachweislich eine verkehrsentlastende Wirkung haben oder die Anbindung unterversorgter Gebiete verbessern. Die verkehrsentlastende Wirkung wird durch eine Poolingquote sichergestellt.



"Nachweislich".
Noch gibt es keine offizielle Studie, die diesen "Nachweis" erbracht hat. Allerdings gibt es Untersuchungen wie diese hier, dass das sog. "Pooling" ein Schwindel ist. Trotzdem - oder besser, gerade deshalb - fordert hier offenbar der Moia-Vertreter in diesem Konsortium des Grauens, seinen Teil vom Kuchen ein, in dem der angebliche Segen, den das sogenannte Pooling bringt, vorab per Gesetz beschlossen wird. Am besten noch mit staatlichen Subventionen für die VW-Tochter, falls es doch nicht so gut läuft.
Und auch die sagenhafte "Poolingquote" fehlt nicht in dem Text, deren Berechnungsgrundlage man realistischerweise auf Grundlage der Mathematik machen kann oder von der Marketingabteilung eines Konzerns zusammenreimen lassen kann.
Die eigentliche Sensation in dem Papier ist aber etwas anderes. Nämlich Punkt 3:

Vorbestellfrist für Mietwagen einführen

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ad-hoc verfügbare taxiähnliche Verkehre durch großstädtische Mietwagen den im Sinne der öffentlichen Interessen agierenden Verkehren durch ruinösen Wettbewerb die Grundlage entziehen. Dies konterkariert die Ziele der Verkehrswende. Um diese Verkehre zurückzudrängen, muss zusätzlich zur wirksamen Durchsetzung der Rückkehrpflicht eine Vorbestellfrist für die Bestellung von Mietwagen in der Großstadt eingeführt werden. Diese wirksame Maßnahme schützt auch die Verkehrsform des Mietwagens nach §49 PBefG und erlaubt ihr, das klassische Geschäftsfeld - die exklusive individuelle Beförderung auf Vorbestellung - weiterhin zu bedienen.


Hier geht es darum, als Mietwagen getarnte Taxis - wie zum Beispiel Uber oder Freenow Ride - daran zu hindern, taxiähnliche Verkehre durchzuführen. Eine Vorbestellfrist von z.B. 30 Minuten würde Mietwagen wieder zu dem machen, was sie eigentlich sind. Dies ist der Teil, den der Taxiverband heraus gehandelt hat, um das Geschäft des Taxis zu schützen. Aber auch Moia & Co können sich damit anfreunden, denn es würde auch sie vor Uber schützen, während sie gleichzeitig als "Poolingverkehre" für sich eine Sonderstellung herausspielen wollen, siehe die "Abgrenzungskriterien" und die "Rechtssicherheit für Poolingverkehre" oben.
Für eine Stadt wie Berlin, wäre dieser Deal tödlich, denn dort wird schon die Rückkehrpflicht von Uber durch die Verkehrssenatorin Frau Regine Günther von der Partei Bündnis90/ Die Grünen nicht kontrolliert. Warum sollte sie dann jemals die Einhaltung einer Karenz-Zeit für Uber kontrollieren?
Und was hindert z.B. Uber daran, den Nachweis der Einhaltung dieser neuen Regel mit allerlei Tricks zu unterwandern, für die das Unternehmen bekannt ist. Wie zum Beispiel bei der Sache mit der Gesichtserkennung zur Sicherhstellung, dass auch wirklich der Fahrer hinter dem Steuer sitzt, der sich am System angemeldet hat.


Die Idee einer Vorbestellfrist kommt ursprünglich aus Barcelona, wo sie bereits unterlaufen wurde und nur für die erste Bestellung des Tages gilt. Sie wurde zuletzt hier in Hamburg auf einer Demo vorgetragen und wurde vom BZP inzwischen übernommen.



In Städten mit einer funktionierenden Verwaltung wäre eine solche Vorbestellfrist sicher eine sehr gute Sache, eine echte Kontrolle und echte Sanktionen vorausgesetzt. In Hamburg ist das bislang der Fall, in Berlin aber schon lange nicht. Auch ist in dem Papier keine konkrete Zeit genannt, sodass dieses kleine, aber bedeutende Detail später problemlos klein gezaubert werden kann.
Deswegen regt sich inzwischen Widerstand und die Kollegen haben allen Grund dazu.

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Update:


Inzwischen wurde ein ebenso aufklärender wie kritischer Artikel, der oben durch das Wort "Widerstand" verlinkt ist, von Verbandskräften entfernt und hat hier einen Unterschlupf gefunden.


Den Appell des Konsortium des Grauens zum Download:

travis bickle